Mario stellt eine Methode vor, wie man als Gesellschafter-Geschäftsführer die Kosten für Urlaub oder andere Sachwerte (z. B. Gold) steuerlich über die eigene GmbH finanzieren kann. Die Methode basiert auf Paragraph 37b EStG, der die Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen bis zu 10.000 € ermöglicht. Es werden die notwendigen Voraussetzungen und Kriterien für die legale Anwendung dieses Modells erläutert.
Shownotes
Erwähnte Software:
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- Ingentis: Kapazitätsplanung für Kanzleien | Kanzlei.Suite
Shownotes
- Einleitung: Thema „Urlaub steuerlich finanzieren“ im Rahmen der Gestaltungsberatung; kritische Betrachtung gängiger „Guru“-Tipps (Urlaub/Gold steuerlich absetzen).
- Grundvoraussetzung: Es muss ein Anstellungsverhältnis vorliegen (z. B. Geschäftsführer in einer GmbH). Einzelunternehmer und Mitunternehmer in Personengesellschaften scheiden aus (steuerlich Einkünfte aus § 15 EStG, kein Arbeitnehmerstatus).
- Nutzung des § 37b EStG (Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen): Sachbezüge bis zu einem bestimmten Betrag (im Gespräch: 10.000 Euro) können pauschal mit 30% versteuert werden.
- Zweite Voraussetzung: Sozialversicherungsbefreiung oder Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, um Sozialabgaben auf den Sachbezug zu vermeiden bzw. die Attraktivität zu erhalten.
- BFH-Rechtsprechung: Fall eines Steuerberaters mit GmbH, der Familienurlaub über § 37b abwickelte; in der BP als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eingeordnet, da die Zuwendung nicht „von vornherein“ zugesagt war.
- Kernaussage BFH: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern muss der Sachbezug vorab vertraglich fixiert sein, sonst vGA und fehlende Betriebsausgabeneigenschaft.
- Umsetzung: Gesellschafterbeschluss und Anpassung des Anstellungsvertrags mit Anspruch auf Sachbezüge (z. B. bis zu 10.000 Euro) sind erforderlich.
- Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz: Regelung muss für alle Mitarbeiter gelten oder über eine zulässige Differenzierung (Betriebsvereinbarung) ausgestaltet sein.
- Gestaltung über Betriebsvereinbarung: Sachbezug für „alle mit bestimmten Kriterien“ (z. B. Gehalt > 100.000 Euro, bestimmte Funktionen). Auch wenn faktisch nur der Geschäftsführer die Kriterien erfüllt, ist dies zulässig, sofern die Kriterien generell gelten.
- Was ist zulässig als Sachbezug: Alle „Sachen“ außer Bargeld (z. B. Amazon-Gutschein, Juwelier-Gutschein, Reise, Goldbarren). Gold kann später veräußert werden; Spekulationsfrist von einem Jahr führt ggf. zur Steuerfreiheit bei Gewinn, bei kurzfristigem Verkauf i. d. R. kein Gewinn.
- Wirtschaftlicher Vorteil: Vergleichsrechnung zeigt Einsparung gegenüber Finanzierung aus bereits versteuertem Privatgeld. Beispiel: Reise im Wert von 10.000 Euro; GmbH zahlt 10.000 + 30% Pauschalsteuer (3.000) = 13.000; gegenüber ca. 20.000 Gewinnbedarf bei Vollausschüttung zur privaten Nettobezahlung.
- Vorteilshöhe: Ca. 33% Ersparnis bei Vollausschüttung; bis ca. 40% Ersparnis, wenn gespartes Geld in der GmbH verbleibt (keine zusätzliche Kapitalertragsteuer auf die Ersparnis).
- Zusammenfassung der Kriterien: Anstellungsverhältnis, SV-Befreiung/über BBG, vorherige vertragliche Zusage, idealerweise Verweis auf Betriebsvereinbarung mit objektiven Kriterien.
Getroffene Entscheidungen
- Einigkeit über die notwendigen Kriterien und die rechtssichere Ausgestaltung (vorherige vertragliche Zusage per Gesellschafterbeschluss und Betriebsvereinbarung mit objektiven Kriterien).
- Festlegung, dass Sachzuwendungen als „Sachen“ (nicht Bargeld) gewährt werden sollen, um § 37b EStG zu nutzen.
Aktionspunkte
| Aufgabe | Verantwortliche Partei | Frist | Anmerkungen |
| Prüfung des Anstellungsverhältnisses und SV-Status (Befreiung/über BBG) | Gesellschafter-Geschäftsführer | 2026-06-29 | Voraussetzung für Attraktivität der § 37b-Gestaltung |
| Entwurf und Beschluss einer Vertragsänderung (Anspruch auf Sachbezug, z. B. bis 10.000 Euro) | Gesellschaft/Gesellschafterversammlung | 2026-07-05 | „Von vornherein“ zugesagte Leistung; Gesellschafterbeschluss erforderlich |
| Erstellung einer Betriebsvereinbarung mit objektiven Kriterien (z. B. Gehalt > 100.000 €) | HR/Unternehmensleitung | 2026-07-12 | Verweis im Anstellungsvertrag auf Betriebsvereinbarung; Gleichbehandlung sicherstellen |
| Abstimmung mit Steuerberater zur BFH-konformen Ausgestaltung und Dokumentation | Steuerberater | 2026-07-12 | Vermeidung vGA; Klärung pauschaler Lohnsteuer nach § 37b |
| Auswahl und Dokumentation der zulässigen Sachzuwendungen (Reise, Gutschein, Gold) | HR/Finanzabteilung | 2026-07-19 | Sicherstellung: keine Bargeldzuwendung; korrekte Belege und Verbuchung |
| | Durchrechnung der finanziellen Effekte (33–40% Ersparnis) | Finanzabteilung | 2026-07-19 | Szenarien: Vollausschüttung vs. Thesaurierung |
Fristen
- 2026-06-29: Prüfung Anstellungsverhältnis und SV-Status.
- 2026-07-05: Vertragsänderung mit Gesellschafterbeschluss finalisieren.
- 2026-07-12: Betriebsvereinbarung erstellen und steuerliche Abstimmung abschließen.
- 2026-07-19: Sachzuwendungen auswählen/dokumentieren und finanzielle Effekte berechnen.
Folgeaktionen
- Implementierung der geänderten Vertrags- und Betriebsvereinbarungsregelungen in der Personalverwaltung.
- Einrichtung eines internen Prozesses zur Vergabe und Dokumentation von Sachzuwendungen nach § 37b EStG.
- Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Kriterien, um vGA-Risiken zu vermeiden.
- Kommunikation an berechtigte Mitarbeiter über Anspruch und Ablauf der Sachzuwendungen.
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