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Aktuelle Fragen zu Kanzleimanagement

Aktuelle Fragen zu Kanzleimanagement

„1. Brennpunkt „“Kanzleiübernahme / Kanzleinachfolge“““ „Die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) von 1995 sind längst in die Jahre gekommen und dringend renovierungsbedürftig. Deshalb wurde die AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung) aktiv und entwickelte die GoBIT (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz). Diese legte diese dem Bundesfinanzministerium vor in der Erwartung, dass die GoBIT dort wie seinerzeit die GoBS in ein Anwendungsschreiben übernommen werden. Doch die Finanzverwaltung hatte andere Pläne und verfasste einen eigenen Text. Dieser soll die GoBS, die GDPdU sowie die „“Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung““ bündeln unter dem Namen „“Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff““, abgekürzt GoBD. Der Entwurf der GoBD wurde inzwischen den Verbänden zur Kommentierung übergeben. Welche Anregungen aus der Wirtschaft in das endgültige BMF-Schreiben einfließen werden, wissen wir noch nicht. Verschärfen wird die Finanzverwaltung die Vorschriften wohl nicht mehr und so lässt sich zumindest eine Erleichterung insbesondere für die Unternehmen identifizieren, die ihre Buchführung an den Steuerberater ausgelagert haben. War es bislang so, dass das Fehlen einer Verfahrensdokumentation grundsätzlich als formaler Buchführungsmangel angesehen werden konnte, so sagt die GoBD nun: „“Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beeinträchtigt, liegt ein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann.““ Wer also seine Belege im Schuhkarton sammelt und einmal im Monat dem Steuerberater bringt, der braucht keine Verfahrensdokumentation. Das Verfahren lässt sich schließlich mit zwei Sätzen nachvollziehbar erklären. Auch bei „“elektronischen Schuhkartons““ ist eine Verfahrensdokumentation entbehrlich, dann wenn die gesammelten Belege in elektronischer Form an die Kanzlei geschickt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandanten läuft ja weitgehende nach eingespieltem Schema, das für einen Betriebsprüfer nicht weiter erklärungsbedürftig ist. Für 2 Millionen KMU dürfte das Thema Verfahrensdokumentation nun vom Tisch sein. Sobald die GoBD veröffentlicht sind, werden wir uns hier noch genauer mit ihnen auseinandersetzen. Ihr Gerhard Schmidt“

„Diese Seite ist ein Service des Netzwerks Elektronischer Geschäftsverkehr, einer Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).“““ Aktuelle Fragen zu Kanzleimanagement


Dieser Artikel erschien erstmalig am 29.10.2013 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.