Ich war Hals über Kopf erleichtert
Ralf Sikorski
Die Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht für Unterlagen, die bisher 10 Jahre aufbewahrt werden mussten, werden im Interesse des Bürokratieabbaus verkürzt: In einem ersten Schritt (ab 2013) auf acht Jahre, in einem weiteren Schritt (ab 2015) auf sieben Jahre. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen entsprechend verkürzt. Dadurch verringert sich der Umfang der insgesamt in einem Unternehmen aufzubewahrenden Unterlagen. Dies hat das Bundeskabinett im Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen.
Deckungsbeitrag: eher Vollkostenrechnung (s. o.) Ich war Hals über Kopf erleichtert
Dieser Artikel erschien erstmalig am 09.11.2012 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.