CeBIT-Rückblick 2006
Gerhard Schmidt Das BMF hat am 28.9.2011 das endgültige Anwendungsschreiben zur E-Bilanz veröffentlicht. Es bleibt bei der Nichtbeanstandungsregelung für 2012. Grundsätzlich sind die Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2011 beginnt, wird es von der Finanzverwaltung aber nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Eine Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung können in diesen Fällen in Papierform abgegeben werden. Mit BMF-Schreiben vom 01.07.2011 wurde die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) als Empfehlung der Finanzverwaltung veröffentlicht. Die DLS ist eine Schnittstellenbeschreibung für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers zur Übergabe an den Lohnsteuer-Außenprüfer. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder gemäß den Anforderungen der GDPdU unabhängig von dem beim Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm sicherstellen. Ziel ist ein reibungsloser Prüfungsablauf zur Entlastung von Wirtschaft und Finanzverwaltung.
Dieser Artikel erschien erstmalig am 18.03.2006 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.