Inside Steuerfahndung Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde Frank Wehrheim und Michael Gösele Seit vor über 25 Jahren die ersten elektronischen Archivsystem in Deutschland installiert wurden, war und ist eines der Haupteinsatzgebiete derartiger Systeme die ordnungsmäßige Aufbewahrung gescannter Papierdokumente. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zur Scannerauswahl. Der Anwender darf von den am Markt verfügbaren Scannern diejenigen auswählen, die seinen fachlichen, funktionalen, technischen und natürlich betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfüllen – solange die geforderter Ordnungsmäßigkeit sichergestellt ist. Wie lässt sich die Ordnungsmäßigkeit erfüllen? Was ist bei der Vernichtung von Originalen zu beachten? Was, wenn ein Außenprüfer auf gescannte Dokumente zugreifen will? „Wie die Rechnungsabwicklung in den einzelnen Unternehmen abläuft, kann sehr unterschiedlich sein. Während einige Unternehmen ausschließlich auf Papier setzen, nutzen andere elektronische Prozesse. Jedoch gibt es beim Umgang mit Rechnungen in elektronischer Form einige rechtliche Anforderungen zu beachten. Mit einer aktuellen Befragung soll ermittelt werden, wie die Bearbeitung von Ein- und Ausgangsrechnungen derzeit in Unternehmen abläuft. Jeder Teilnehmer erhält als Dankeschön den Wegweiser Was beim Umgang mit elektronischen Rechnungen zu beachten ist!““.“““
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Dieser Artikel erschien erstmalig am 17.06.2011 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.