E-Mail-Management Vergleichstest 2010 / 2011
Wie wolkig wird die Zukunft der Kanzlei-IT sein? Was gibt es Neues für den Steuerberater? Wie hat sich der Softwaremarkt im letzten Jahr entwickelt? Die CeBIT 2011 gab dazu einigen Aufschluss. Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2011 einen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz beschlossen, in dem auch weitgehende Änderungen zur elektronischen Rechnung aus umsatz-steuerlicher Sicht enthalten sind. In Bezug auf die künftige Anerkennung elektronischer Rechnungen bringt es die mitgelieferte Gesetzesbegründung zu § 14 Abs. 1 UStG auf den Punkt: „Selbst die Übermittlung als schlichte E-Mail ohne Signatur würde ausreichen“. Das Ergebnis: Rund 4 Milliarden Euro Entlastung für die Unternehmen, so der Nationale Normenkontrollrat. Doch wird es wirklich so einfach? Lautet die richtige Formel im Hinblick auf elektronisch übermittelte Rechnungen damit künftig: E-Mail-Rechnung = Vorsteuerabzug?
„Auch bei Anwendung des Prinzips „“Betroffene zu Beteiligten““ zu machen, wird es – insbesondere bei größeren Kanzleien – nicht möglich sein, alle Mitarbeiter aktiv in das Projekt einzubeziehen. Um hier zwei typische Boykott-Symptome nach dem Motto: „“Wir werden wieder mal überhaupt nicht informiert““ und „“das hatten wir doch schon mal – hat damals auch nichts gebracht““ von vornherein auszuschließen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: “ E-Mail-Management Vergleichstest 2010 / 2011
Dieser Artikel erschien erstmalig am 13.05.2011 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.