CeBIT-Führer für Steuerberater 2011
Das BMF schreibt: Im ersten Halbjahr 2011 wird eine Pilotierung zur elektronischen Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durchgeführt. Dabei sollen – auf freiwilliger Basis – ausgewählte Unternehmen den Inhalt ihrer Bilanz und ihrer Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 5b Abs. 1 EStG elektronisch übermitteln. Der für die Übermittlung amtlich vorgeschriebene Datensatz (Taxonomie) wird hiermit bekannt gegeben. Die Taxonomie sowie Hilfestellungen und Dokumentationen zur Taxonomie stehen unter http://www.eSteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. „Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Oktober 2010 einem Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Vorgaben der EU-Direktive vom 13.07.2010 zur Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive in deutsches Recht umsetzen soll. Während in der Formulierung des Gesetzestextes ganz allgemein von anderen Verfahren““ zur Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts die Rede ist (neben Signatur und EDI), wird in der Begründung präzisiert, dass insbesondere auf die Verfahren zurückgegriffen werden kann, die der Unternehmer aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen zum Abgleich der Rechnung mit der Zahlung einsetzt. Erlaubt werden soll der Finanzverwaltung zukünftig ein Datenzugriff bei der Umsatzsteuernachschau. Die Neuregelung soll ab 1. Juli 2011 gelten.“““
Gestaltung – Prozesse in Form bringen CeBIT-Führer für Steuerberater 2011
Dieser Artikel erschien erstmalig am 20.02.2011 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.