[vc_row][vc_column][vc_column_text]Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Co. werden immer beliebter – nicht nur im Privatbereich, sondern auch bei betrieblichen Anwendungen. Früher oder später schlagen Mandanten auch bei Ihnen damit auf. Was Kanzleien wissen sollten: Wer sind diese Nutzer, was bedeuten ihre kryptischen Worte und was wollen sie? Ein Gastbeitrag von Werner Hoffmann, Pekuna.
Mandanten mit Kryptowährungen – eine Typbeschreibung
Ein typischer in Kryptowährungen investierter Mandant ist durchaus ein sehr interessanter und wertvoller Klient. Üblicherweise eint diese Mandantschaft eine hohe Affinität für IT und oftmals auch eine berufliche Tätigkeit in diesem Sektor. Ihre investierten Beträge beginnen meist im mittleren vierstelligen Bereich, bis zu siebenstellig Investitionen sind jedoch keine Seltenheit. Da sie um die Komplexität des Themas wissen, sind sie grundsätzlich an einer ordentlichen steuerlichen Beratung und Darstellung für das Finanzamt interessiert.
Herausforderungen in der Steuerberatung
- Schwierigkeiten bei der Gewinnermittlung, vor allem durch Komplexität bei der Berechnung der Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten
- Vielzahl von Börsen zum Tausch der Währungen
- Unterschiedliche Datenformate von Börsen und Wallets
- Inhaltliche Fragen wie z.B. die Versteuerung eines Forks oder Airdrops
- Komplexe Materie mit eigener Fachsprache
- Aufwand bei Erstellung eines Reports der den Compliance Anforderungen genügt
Herausforderungen im Umgang mit der aktuellen Besteuerung
Nach herrschender Meinung werden im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen als Wertgegenstände angesehen. Trotz zahlreicher Parallelen zu Finanzinstrumenten werden Kryptowährungen nicht unter §20 EStG als Kapitalvermögen eingestuft. Sie fallen vielmehr als sonstige Wirtschaftsgüter unter §23 EStG und werden bei der Veräußerung als privates Veräußerungsgeschäft bewertet.
In der Welt der Kryptowährungen gibt es jedoch noch weitere zahlreiche Vorgänge, die neben dem bereits erwähnten Fall nach §23 EStG zu einem Vermögenszuwachs führen können. Auch diese Zuwächse können eine steuerliche Relevanz darstellen und müssen gesondert beurteilt werden.
Ein Beispiel hierfür ist der so genannte Fork, bei dem sich eine Blockchain in zwei aufspaltet. Der Halter der ursprünglichen Währung bekommt hierbei die gleiche Anzahl an Coins in beiden neuen Währungen.
Ein weiteres Beispiel ist der Vorgang des “Minings”, für den ein Netzwerkteilnehmer eine Vergütung erhält – ausgezahlt in der entsprechenden Kryptowährung. Dieser Vorgang wird oftmals als gewerblich angesehen, sollte jedoch stets im Einzelfall begutachtet werden.
In den letzten Jahren hat sich das Konzept des DeFi (Decentralised Finance) entwickelt, bei dem mittels Blockchain-Technologie klassische Finanzinstrumente nachgebaut werden. Allen voran das Zinssystem, dass ein Verleihen von Kryptowährungen ermöglicht und Zinsen oder zinsähnliche Einnahmen in Kryptowährungen generiert und somit auch eine klare steuerliche Relevanz erzeugen.
Kryptowährungen im unternehmerischen Betriebsvermögen ist eine weitere Herausforderung. Zum Beispiel wenn Unternehmen Bitcoin und Co. als Zahlungsmittel anbieten oder es als Investition für Vermögen nutzen.
Denn werden entsprechende Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen im Betriebsvermögen erzielt, muss nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung behandelt werden. Konkret hat das zur Folge, dass jede Transaktion verbucht werden muss!
Zudem müssen alle Bestände an Kryptowährungen zum Ende des Wirtschaftsjahres bewertet und getrennt bilanziert werden.
Herausforderung der Gewinnermittlung
Neben der korrekten steuerlichen Einordnung gibt es noch weitere Herausforderungen in der praktischen Umsetzung. Insbesondere die Datenaufbereitung und die Gewinnermittlung stellen Steuerberater regelmäßig vor große Schwierigkeiten.
Im Fokus steht hier die Frage der korrekten Berechnung aller Anschaffungskosten beim Tausch und die Berechnung der Jahresfristen.
Großen Aufwand erfordert die Ermittlung der Anschaffungskosten. Diese müssen durch eine unterstellte Verbrauchsreihenfolge wie FiFo (First-in-First-Out) ermittelt werden. Da Kryptowährungen abstrakte Wirtschaftsgüter sind, die nicht einzeln zugeordnet werden können, muss bei mehreren Anschaffungen zu unterschiedlichen Anschaffungspreisen für die Ermittlung der Anschaffungskosten eine unterstellte Verbrauchsreihenfolge verwendet werden.
Eine weitere Problematik bei der Ermittlung der Anschaffungskosten sind Assets die im Rahmen eines Tausches erworben wurden. Für diese muss der Wert zum Zeitpunkt des Tausches ermittelt und entsprechend als Anschaffungskosten verwendet werden.
Und nicht zuletzt die oft hohe Anzahl an Transaktionen ist ebenfalls eine große Herausforderung für die Erstellung eines übersichtlichen Steuerreports.
Mit unserer Firma Pekuna arbeiten wir genau diese Themen auf, damit Kryptowährungen so einfach zu verarbeiten sind wie andere Geschäftsvorfälle.
Mandanten mit Kryptowährungen annehmen
Mit Pekuna haben Steuerberatungen ein Expertenteam zur Hand, das Ihnen bei der korrekten Deklaration von Kryptowährungen in der Steuererklärung hilft. Während Steuerberatungen sich wie gehabt um die steuerlichen Details kümmern, erledigt Pekuna die technische Aufbereitung aller Daten und erstellt ein Gutachten zu diesem Thema.
So können entsprechende Mandate angenommen werden und gleichzeitig ein grundsätzliches Verständnis zum Thema Besteuerung von Kryptowährungen aufgebaut werden.
Mit diesem, auf die Bedürfnisse von Steuerberatungen abgestimmten Service kann mit wenig Aufwand die Bearbeitung ausgelagert und wertvolle Zeit gespart werden. Somit ist eine schnelle und effiziente Bearbeitung und Fertigstellung des kompletten Steuerreports gewährleistet.[/vc_column_text][vc_separator border_width=“2″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]
Autorenportrait
[/vc_column_text][vc_single_image image=“25491″ img_size=“full“][vc_column_text]Werner Hoffmann, Diplom-Finanzwirt (FH) & BSc (Informatik). Der Autor hat einen Abschluss in Steuerrecht und Informatik. Er ist seit 2013 an Kryptowährungen interessiert und investiert. Den Großteil seiner beruflichen Karriere hat er an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Informatik verbracht. Zuerst als Entwickler beim Bayerischen Landesamt für Steuern im Bereich Risiko Management Systeme, danach als Produktmanager bei Taxfix und derzeit als Mitgründer von Pekuna. Pekuna ist ein Serviceanbieter für Gutachten und Einkunftsermittlungen aus Kryptowährungen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]
Was sind Kryptowährungen?
Die erste und bekannteste Kryptowährung „Bitcoin“ ist kurz nach der Finanzkrise 2008 entstanden. Ihr Erfinder ist bis heute unbekannt. 2008 veröffentlichte er unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto ein Whitepaper, in dem er sein „elektronisches Peer-to-Peer Zahlungssystem“ vorstellte. Sein Ziel war die Erfindung eines dezentralen Geldsystems, etwas woran viele Menschen bisher gescheitert waren.
Die möglichen Anwendungsgebiete und das Potential dieser Technologie hat sich mit den Jahren wie eine Lawine verbreitet und Tausende weitere Kryptowährungen auf den Markt gebracht. Vor allem durch die hohen Wertsteigerungen des gesamten Marktes im Jahr 2017 wurden viele Kryptowährungen erstmals einer breite Masse bekannt und lockten viele neue Investoren an.
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Kontakt
Werner Hoffmann & Constantin Steininger Residenzstr. 37, 13409 Berlin steuerberater@pekuna.de +49 176 4048 4818 pekuna.de facebook.com/pekunaSteuer/ Twitter Instagram[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“25490″ img_size=“full“ alignment=“center“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_raw_html]JTNDaWZyYW1lJTIwd2lkdGglM0QlMjI1NjAlMjIlMjBoZWlnaHQlM0QlMjIzMTUlMjIlMjBzcmMlM0QlMjJodHRwcyUzQSUyRiUyRnd3dy55b3V0dWJlLW5vY29va2llLmNvbSUyRmVtYmVkJTJGS1hPeVo5Rk00Wk0lMjIlMjBmcmFtZWJvcmRlciUzRCUyMjAlMjIlMjBhbGxvdyUzRCUyMmFjY2VsZXJvbWV0ZXIlM0IlMjBhdXRvcGxheSUzQiUyMGVuY3J5cHRlZC1tZWRpYSUzQiUyMGd5cm9zY29wZSUzQiUyMHBpY3R1cmUtaW4tcGljdHVyZSUyMiUyMGFsbG93ZnVsbHNjcmVlbiUzRSUzQyUyRmlmcmFtZSUzRQ==[/vc_raw_html][/vc_column][/vc_row]