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Verschärfte Anforderungen an Auftrags-Datenverarbeitung durch Bundesdatenschutzgesetz

Verschärfte Anforderungen an Auftrags-Datenverarbeitung durch Bundesdatenschutzgesetz

Peter tom Suden Vom 15. September 2009 bis zum 31. Dezember 2009 sind 85.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie die Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine aufgerufen, an der ersten bundesweiten Online-Befragung teilzunehmen. In diesem Zeitraum sind die Befragungsteilnehmer eingeladen, online und anonym zum Service, der Kundenfreundlichkeit, zur Rechtsanwendung und zu weiteren Fragestellungen zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt ein Feedback zu geben. Vom 15. September 2009 bis zum 31. Dezember 2009 sind 85.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie die Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine aufgerufen, an der ersten bundesweiten Online-Befragung teilzunehmen. In diesem Zeitraum sind die Befragungsteilnehmer eingeladen, mittels eines besonderen Zugangscodes auf den Internetseiten www.steuerberaterbefragung.de oder www.lohnsteuerhilfebefragung.de online und anonym zum Service, der Kundenfreundlichkeit, zur Rechtsanwendung und zu weiteren Fragestellungen zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt ein Feedback zu geben.

Generell sollten im Vorfeld organisatorische Grundlagen geschaffen werden. Hier ist die Unterstützung durch einen externen Spezialisten für BMZ hilfreich. Die DATEV selbst bietet diese Dienstleistung ebenso an wie spezielle Lösungspartner unter den DATEV-Systempartnern oder DATEV-unabhängige Kanzleiberater. Bundesdatenschutzgesetz und Auftrags-Datenverarbeitung


Dieser Artikel erschien erstmalig am 20.10.2009 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.