[vc_row][vc_column][vc_column_text]Erstmals macht die Summe der Händler, die Amazon als Vertriebskanal nutzen, mehr Umsatz als Amazon selbst. Während die amerikanische Superfirma steuerlich schwer zu greifen ist, sind es lokale Händler umso leichter. Roger Gothmann von Taxdoo über die Folgen für Steuerberater dieses Praxisbeispiels für Digitalisierung.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row tablet_sm_visibility=“hide“ mobile_visibility=“hide“][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Sie können diesen Text lesen unter den steuerlichen Herausforderungen, die Amazon seinen Händlern beschert. Sie können diesen Text aber auch lesen in Hinblick auf die Digitalisierung – wie eine globale Plattform Teilhabe ermöglicht und welche Auswirkungen das hat. Mit einem BMW-Mandat hat solch ein Amazon-Händler nur noch wenig gemein. Roger Gothmanns Firma Taxdoo automatisiert das Datenhandling und die Umsatzsteuer für Amazon-Händler und kooperiert dazu mit StB europaweit.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][grve_message_box add_icon=“yes“ bg_color=“blue“ bg_hover_color=“blue“ remove_close=“yes“]Amazon liefert fassbare und digitale Waren aus, die es selber nicht herstellt. Diese Auslieferung wird zusätzlich als Dienstleistung an weitere Anbieter verkauft. Das macht Amazon zur Plattform par excellence. 91 Milliarden Dollar hat Amazon 2016 umgesetzt. Dazu kommen Umsätze von 123 Milliarden Dollar durch Dritte, die Amazon als Dienstleister nutzen. So hat es der Journalist Journalisten Jochen G. Fuchs für t3n.de errechnet.[/grve_message_box][/vc_column][/vc_row][vc_row desktop_visibility=“hide“ tablet_visibility=“hide“][vc_column][vc_column_text]Sie können diesen Text lesen unter den steuerlichen Herausforderungen, die Amazon seinen Händlern beschert. Sie können diesen Text aber auch lesen in Hinblick auf die Digitalisierung – wie eine globale Plattform Teilhabe ermöglicht und welche Auswirkungen das hat. Mit einem BMW-Mandat hat solch ein Amazon-Händler nur noch wenig gemein. Roger Gothmanns Firma Taxdoo automatisiert das Datenhandling und die Umsatzsteuer für Amazon-Händler und kooperiert dazu mit StB europaweit.[/vc_column_text][grve_message_box add_icon=“yes“ bg_color=“blue“ bg_hover_color=“blue“ remove_close=“yes“]Amazon liefert fassbare und digitale Waren aus, die es selber nicht herstellt. Diese Auslieferung wird zusätzlich als Dienstleistung an weitere Anbieter verkauft. Das macht Amazon zur Plattform par excellence. 91 Milliarden Dollar hat Amazon 2016 umgesetzt. Dazu kommen Umsätze von 123 Milliarden Dollar durch Dritte, die Amazon als Dienstleister nutzen. So hat es der Journalist Journalisten Jochen G. Fuchs für t3n.de errechnet.[/grve_message_box][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Herr Gothmann, Sie arbeiten viel mit europäischen Steuerberatern zusammen: was sind die Unterschiede zu den deutschen Beratern?
StB in Deutschland sind „besonders”, weil das Berufsrecht ihnen ein Alleinstellungsmerkmal verschafft. Der Zugang zur Steuerberatertätigkeit ist in anderen EU-Ländern weniger stark reglementiert. Daher sieht man z.B. dass einige Kanzleien im Ausland eher technologiegetrieben sind, während deutsche StB ihren Fokus meist auf den steuerrechtlichen Aspekten belassen und neuer Technologie eher skeptisch gegenüberstehen.
Was für ein Markt wächst da dank Amazon und Konsorten?
Unseren Schätzungen zufolge gibt es in der gesamten EU mehr als 200.000 Händler, die sich mit grenzüberschreitendem Umsatzsteuerrecht befassen müssen.
Insgesamt haben die Handelsumsätze auf Amazon Marketplace die von Amazon selbst sogar überholt.
Worin besteht die Dienstleistung von Amazon und co?
Grundsätzlich bedeutet die steigende Relevanz des Online-Handels, dass Marktplätze wie Amazon und eBay eine immer wichtigere Rolle spielen werden. Neben dem eigenen Online-Shop sind diese Vertriebskanäle von großer Bedeutung für nahezu alle Händler.
Die wichtigste Dienstleistung Amazons für Online-Händler ist das Programm „Versand durch Amazon”, auch FBA (Fulfillment by Amazon) genannt. Hierbei liefert der Händler seine Ware in ein Amazon-Lager ein, woraufhin Amazon die komplette verbleibende Logistik übernimmt – also Lagerung, Etikettierung, Versand und vieles mehr. Dazu gehört auch, dass die Ware des Händlers in Warenlager in verschiedenen EU-Staaten verbracht wird, um immer möglichst nahe am Endkunden zu sein.
In welchen Punkten brauchen e-Händler Unterstützung?
Während Amazon mit seinem FBA-Programm die gesamte Logistik übernimmt, muss der Händler „nur noch” seine steuerlichen Pflichten selbst im Auge behalten. Plötzlich müssen auch kleine Händler steuerliche Regeln beachten, die früher nur für Konzerne relevant waren. In den meisten Fällen nimmt der Händler gerne die Dienstleistungen von Amazon in Anspruch, aber wird von den steuerlichen Konsequenzen überrascht.
Ist das eine neue Mandantenschicht, die StB vielleicht nicht auf dem Schirm haben?
Die Verlagerung der Umsätze vom stationären Handel hin zum E-Commerce wird vermutlich weiter voranschreiten. Die Herausforderung bei dieser Mandantenschicht liegt in der Aggregation und der Analyse von steuerlich relevanten Daten aus zahlreichen Quellen in unterschiedlichen Formaten. Die klassisch von Hand eingebuchten Ausgangs- und Eingangsrechnungen treten im Bereich E-Commerce kaum noch auf. Steuerliche Risiken manifestieren sich nicht mehr nur in fehlenden Rechnungspflichtangaben – der StB benötigt für Mandanten aus dem E-Commerce-Bereich Kompetenzen in der Datenanalyse. Es geht insbesondere darum, aus einer Vielzahl von Datenströmen die relevanten Informationen automatisiert auslesen zu können, um dem Mandanten ein zwingend erforderliches steuerliches Risikocontrolling anbieten zu können.
Große Mandanten aus dem Handel haben diese grenzüberschreitenden Umsatzsteuer-Probleme bereits länger, aber meist auch größere Budgets, um maßgeschneiderte Lösungen einzukaufen. Die kleinen Online-Händler, um die es in dieser neuen „Welle” geht, können sich jedoch keine aufwändigen Eigenbauten für ihre Umsatzsteuer-Abwicklung leisten – deshalb ist es für viele StB schwer, diese Mandantenschicht kostendeckend zu bedienen. Letztendlich ist dies ein Thema, das lediglich durch Automatisierung passend adressiert werden kann.
Hinzu kommen zudem Fragen der Haftung im Ausland. Er wird daher ein Netzwerk ausländischer Partner benötigen, um die Bedürfnisse seiner Mandanten hinreichend bedienen zu können.
Wie erfährt die deutsche (oder ausländische) Finanzverwaltung von etwaigen Verstößen gegen die steuerrechtlichen Auflagen?
Im Ausland ist die Finanzverwaltung technologisch bereits deutlich weiter als in Deutschland.
Aktuell kommt es vermehrt zu Strafverfahren gegen deutsche Versandhändler, welche bereits seit geraumer Zeit die Lieferschwelle nach Österreich überschritten haben. Die österreichische Finanzverwaltung kann Daten der Paketdienstleister auslesen und somit abschätzen, welcher deutscher Händler aufgrund der Versandhandelsregelung seine Lieferungen an Endverbraucher vermutlich in Österreich versteuern müsste. Da die deutsche Abgabenordnung die Hinterziehung von Umsatzsteuer im EU-Ausland ebenfalls als Straftat in Deutschland definiert, besteht hier für den Mandanten ein enormes Risiko.
Den deutschen Finanzbehörden steht z.b. die Möglichkeit von Sammelauskünften bei elektronischen Marktplätzen wie Amazon oder eBay zur Verfügung. Der BFH hat in 2013 bestätigt, dass Datenschutzvereinbarungen der Plattformen diesen Auskunftsersuchen nicht entgegenstehen dürfen.
Am Bundeszentralamt für Steuern betreibt man zudem einen Internetcrawler (Xpider) der Verkäufer-Accounts auf elektronischen Marktplätzen erfasst. Uns sind Fälle bekannt, in denen der Betriebs- bzw. Umsatzsteuer-Sonderprüfer Informationen zu einzelnen Transaktionen in seinen Unterlagen hatte, um deren ordnungsgemäße Versteuerung zu prüfen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator][/vc_column][/vc_row][vc_row bg_type=“color“ footer_feature=“yes“][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“11237″ img_size=“full“][vc_single_image image=“11235″ img_size=“full“][/vc_column][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Roger Gothmann war insgesamt fast 14 Jahre für die Finanzverwaltung tätig – zuerst als Umsatzsteuer-Sonderprüfer in einem Finanzamt und anschließend als Koordinator für die Eu-weite Umsatzsteuer-Amtshilfe am Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Er wechselte anschließend in die Privatwirtschaft als Leiter der Steuerabteilung einer Stiftung in Hamburg. Seit April 2016 ist er Mitgründer und Geschäftsführer von Taxdoo. Taxdoo automatisiert die Handhabung der Umsatzsteuer europaweit. Fotos: taxdoo.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]