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Mangelnder Eifer an der einen, falscher Eifer an der anderen Stelle der Steuerpolitik. So lässt sich das Grußwort von BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff auf dem 52. Steuerberaterkongress in Berlin zusammenfassen. Davon dass Mellinghoff diese Punkte nicht nur in klaren Worten, sondern auch mit einer guten Prise Humor formulierte, können Sie sich hier Dank seiner freundlichen Genehmigung selbst überzeugen.
Mangelnden Eifer machte Mellinghoff bei der Verbesserung des materiellen Steuerrechts aus. Einen falschen Eifer sieht er in Bestrebungen hin zu einer elektronischen Selbstveranlung, die derzeit erforscht werde.
Die Selbstveranlagung wäre „ein weitreichender Paradigmenwechsel vor dem ich bei dem gegenwärtigen Zustand des deutschen Steuerrechts zum jetzigen Zeitpunkt nur warnen kann“, sagte Mellinghoff. „Der Steuerpflichtige schafft damit einen Vollstreckungstitel gegen sich selbst, der im vollen Umfang der behördlichen Kontrolle unterliegt.“ Erhöhte Haftungsrisiken für Berater und Beratungskosten für Steuerpflichtige seien dabei zu erwarten. Und das vor einem Hintergrund drastischer Strafandrohungen, die meist mit einer Selbstveranlagung einhergehen. Angesichts der Komplexität des Steuerrechts – die selbst Experten nicht überblickten und auch in Finanzämtern regelmäßig zu Falschveranlagungen führten – übertrage eine Selbstveranlagung „die Risiken der Rechtsauslegung in unzumutbarer Weise auf die Steuerpflichtigen“.