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GSG 9

Das kommt einem vor, als würde die GSG 9 zur Regelung des Straßenverkehrs eingesetzt. BFH-Richter Heinz-Jürgen Pezzer

Pezzer, Vorsitzender des VIII. Senats am BFH, über den Einsatz der Steuerfahndung bei einem Steuerpflichtigen, der eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro nicht angegeben hatte. Quelle: Rheinische Post